Die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) mit Sitz in München hat die Markenagentur Schmiddesign GmbH & Co. KG mit der technischen Umsetzung des Beantragungsverfahrens des HBA-Ausweises und der Institutionskarte (SMC-B) betraut. „Wir freuen uns natürlich riesig, dass wir die Chance bekommen, ein Projekt solcher Dimension realisieren zu dürfen. Konkret programmieren unsere Entwickler den notwendigen Prozess, sodass alle Apothekerinnen oder Apotheker in Bayern den HBA-Ausweis bzw. die Institutionskarte bei der Kammer beantragen können“, erklärt Fabian Schmid, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Schmiddesign GmbH & Co. KG.
Die Digitalisierung hat mittlerweile alle Bereiche des Gesundheitswesens durchdrungen und auch die Apotheke der Zukunft nimmt Gestalt an. Noch bis zum 30. September 2020 haben Apothekerinnen und Apotheker Zeit, sich an die digitale Datenautobahn im Gesundheitswesen anzubinden: die Telematikinfrastruktur (TI). So sieht es das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) vor. Damit Apotheken künftig konkret mit elektronischen Medikationsplänen und später dann auch elektronischen Rezepten arbeiten können, benötigen Sie zwei spezielle Identifizierungskarten (HBA und SMC-B) sowie ein Lesegerät für die Karten und einen Konnektor zur Anbindung an die TI. Die Karten für den HBA und SMC-B werden von den Apothekerkammern der Länder ausgegeben. „Die Bayerische Landesapothekerkammer hat uns den Auftrag erteilt, das Beantragungsverfahren hierfür zu entwickeln. Wir programmieren somit mehrere Schnittstellen zu den verschiedenen Anbietern, welche die Karten herstellen. Eine davon ist beispielsweise die Bundesdruckerei“, berichtet Schmid.
Der HBA-Ausweis ist ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkartenformat mit einem Foto des Karteninhabers. Auf einem Mikrochip sind die Daten des Karteninhabers gespeichert und eine Verschlüsselungsfunktion hinterlegt. Damit können sich Apothekerinnen und Apotheker künftig persönlich gegenüber der TI authentifizieren und elektronische Dokumente qualifiziert unterschreiben sowie E-Mails signieren oder ver- und entschlüsseln. Außerdem benötigen die Apothekerinnen und Apotheker den Institutionsausweis (SMC-B) zum Anschluss an die TI, mit dem sich jede Apotheke als Institution ausweist. „Die Einführung der Telematikinfrastruktur ist ein bedeutender Schritt der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der Heilberufsausweis ist die Eintrittskarte für die Apothekerschaft in die E-Health-Welt. Der künftige papierlose und sichere Datenaustausch zwischen Heilberuflern sorgt dafür, dass wichtige Informationen im Ernstfall jederzeit, schnell und ohne aufwendige Umwege verfügbar sind. Das wird große Erleichterungen im täglichen Arbeitsgeschehen für alle Beteiligten mit sich bringen. Ich bin stolz, dass wir als mittelständische Agentur bei dieser Entwicklung unseren Beitrag leisten dürfen“, sagt Fabian Schmid.